Fassade und Aussenwand
Die Anforderungen an die Aussenwandkonstruktion sind abhängig von der Gebäudehöhe und vom Typ der Aussenwandkonstruktion.
Schlagen Sie die Anforderungen unter Ihrer Nutzung und Gebäudehöhe im Thema «Baustoffe und Bauteile» nach. Weitere Informationen gibt das Fachthema «Fassaden und Aussenwände mit Holz».
So gehen Sie vor
Überprüfen Sie die Baustoffe der Aussenwandbekleidung
Gebäude bis 11 m hoch
- Bei Gebäuden bis 11m hoch (Kategorien «Gebäude mit geringen Abmessungen» und «Gebäude geringer Höhe») müssen die Baustoffe der Aussenwandbekleidung und der Wärmedämmschicht mindestens die Anforderung RF3 (cr) erfüllen.
- Dies ist in der Regel der Fall, auch bei Fassaden aus Holz.
Gebäude 11 m bis 30 m hoch
- Bei Gebäuden mit einer Höhe von 11 m bis 30 m (Kategorie «Gebäude mittlerer Höhe») sind die Anforderungen strenger.
- Wenn die Baustoffe Brandverhaltensgruppe RF 1 entsprechen, sind die Anforderungen in der Regel erfüllt.
- Sind die Baustoffe brennbar (RF2 bis RF4) müssen Massnahmen getroffen werden. Welche Brandverhaltensgruppe welche Baustoffe haben, finden Sie im Fachthema «Baustoffe und deren Verwendung».
Prüfen Sie die Konstruktion im Detail
Dabei sind je nach Fassadentyp unterschiedliche Punkte zu beachten.
Hinterlüftete Fassaden mit Holz oder anderen brennbaren Baustoffen
- Ist die Fassade in jedem Stockwerk mit Schürzen oder Abschottungen unterteilt?
- Ist der Hinterlüftungsbereich vertikal segmentiert?
- Bei einem Löscheinsatz muss die Feuerwehr Zugang zur gesamten Fassadenfläche haben. Ist dies gewährleistet?
Wärmedämm-Verbundsysteme mit brennbaren Dämmungen
- Sind Brandriegel vorhanden? Bei brennbaren Dämmungen muss ab einer Höhe von 11m in jedem Geschoss ein umlaufender Brandriegel aus Baustoffen RF1 (Schmelztemperatur grösser oder gleich 1 000 °C) mit einer minimalen Höhe von 0,2 m vorhanden sein.
- Bei einem Löscheinsatz muss die Feuerwehr Zugang zur gesamten Fassadenfläche haben. Ist dies gewährleistet?
Doppelfassade
- Die Fassaden muss aus Baustoffen der RF1 bestehen. Trifft das zu?
- Falls die Fassade brennbare Baustoffe enthält, sind die nötigen zusätzlichen Massnahmen getroffen?
- Welches Schutzkonzept wurde angewandt? Sind bauliche Massnahmen umgesetzt oder ist eine Sprinkleranlage installiert?
- Ist die Fassade geschossweise segmentiert?
Bei Doppelfassaden sind weitere Anforderungen zu beachten, siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 3.2.4.
Beurteilen Sie vorhandene Balkone
- Wie ist die Konstruktion ausgeführt?
- Falls Sie eine brennbare Aussenwandbekleidung oder eine hinterlüftete Fassade haben, prüfen Sie, ob die Balkone beim Festlegen der Brandschutzmassnahmen berücksichtigt wurden.
Sind Laubengänge vorhanden?
- Wann eine Konstruktion als Laubengang gilt, finden Sie im Glossar auf Heureka.
- Besteht der Laubengang aus Baustoffen der Kategorie RF1?
- Weisen die Laufflächen einen Feuerwiderstand von 30 Minuten auf?
- Führt der Laubengang an einem oder an beiden Enden zu einem vertikalen Fluchtweg?
Gibt es Solaranlagen an der Fassade?
Überprüfen Sie, ob die Installationen fachgerecht ausgeführt und intakt sind.
Abgrenzung Gebäudehülle und Gebäudeausbau
Die Brandschutzvorschriften unterscheiden zwischen Anforderungen an die Gebäudehülle und an den Gebäudeausbau. Im Glossar finden Sie eine Übersicht über die Abgrenzungen.
Details für die verschiedenen Fassadentypen sind in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» im Anhang zu Ziffer 3.2 festgehalten.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
- 1) Grundsätzliche Überlegungen
- 2) Fluchtwege
- 3) Schutzabstände und Brandmauern
- 4) Brandabschnitte und Tragwerk
- 5) Wände und Türen, Decken und Stützen
- Massivbau
- Holzbau
- Stahlbau
- 6) Fassade und Aussenwand
- 7) Dachkonstruktion
- 8) Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Aufzüge &Co.)
- 9) Technischer Brandschutz (Feuerlöscher, Blitzschutz, Sprinkler & Co.)