Infoplattform für Brandschutz

Sprinkleranlagen – wertvolle Unterstützung

In bestimmten Fällen können Sprinkleranlagen (SPA) verlangt werden. Die Anlagen erfordern eine zuverlässige Wasserversorgung. Die individuellen Anforderungen sind abhängig von der Gefährdung von Menschen, Umwelt und Sachwerten.

In der Regel werden Sprinkleranlagen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Wenn deren Leistungsfähigkeit nicht ausreicht, muss eine betriebseigene Wasserversorgung eingerichtet werden.

Sprinkleranlagen können verlangt werden:


In Industrie,- Gewerbe und Bürobauten, wenn:

  • die zulässige Grösse der Brandabschnitte überschritten wird
  • schnell anlaufende Brände zu erwarten sind
  • die Aktivierungsgefahr gross ist
  • mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird oder wenn solche gelagert werden
  • die Brandbelastung sehr hoch ist

in Verkaufsgeschäften (einschliesslich der angrenzenden Lager und Betriebsräume) mit einer Fläche von mehr als 2400 m²

bei einer hohen Personenbelegung (mehr als 300 Personen)

in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge:

  • bei grossen unterirdischen  Brandabschnittflächen (mehrgeschossig ab 2400 m² oder eingeschossig ab 4800 m²)
  • bei grossen oberirdischen Brandabschnittsflächen (geschlossene Räume ab 4800 m² oder ein- und  mehrgeschossige offene Räume ab 9600 m²)
  • wenn mechanische Einrichtungen mehr als 50 Fahrzeuge kompakt parkieren

Alarmierung

Sprinkleranlagen müssen intern wie extern Alarm auslösen.

Störungsmeldungen sind optisch und akustisch zu signalisieren.

Die Anlagen müssen die Meldungen selbsttätig weiterleiten an eine Stelle, die 24 Stunden an 365 Tagen mit mindestens einer instruierten Person besetzt ist.

Kontrollen und Generalüberholung

Periodische Kontrollen

Sprinkleranlagen müssen periodisch kontrolliert werden.

Generalüberholung

Nach 20 Jahren Betrieb müssen Sprinkleranlagen einer Generalüberholung unterzogen werden. Damit werden die Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und wenn nötig auf geänderte Brandgefahren angepasst.

Eine VKF-anerkannte Fachfirma muss die Generalüberholung vor Beginn der Arbeiten bei der Brandschutzbehörde genehmigen lassen. Dazu reicht sie das Formular «Vorabklärung Generalüberholung Sprinkleranlagen» ein.

Brandschutzrichtlinien der VKF

19-15 «Sprinkleranlagen»

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