Sprinkleranlagen – wertvolle Unterstützung
In bestimmten Fällen können Sprinkleranlagen (SPA) verlangt werden. Die Anlagen erfordern eine zuverlässige Wasserversorgung. Die individuellen Anforderungen sind abhängig von der Gefährdung von Menschen, Umwelt und Sachwerten.
In der Regel werden Sprinkleranlagen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Wenn deren Leistungsfähigkeit nicht ausreicht, muss eine betriebseigene Wasserversorgung eingerichtet werden.
Sprinkleranlagen können verlangt werden:
In Industrie,- Gewerbe und Bürobauten, wenn:
- die zulässige Grösse der Brandabschnitte überschritten wird
- schnell anlaufende Brände zu erwarten sind
- die Aktivierungsgefahr gross ist
- mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird oder wenn solche gelagert werden
- die Brandbelastung sehr hoch ist
in Verkaufsgeschäften (einschliesslich der angrenzenden Lager und Betriebsräume) mit einer Fläche von mehr als 2400 m²
bei einer hohen Personenbelegung (mehr als 300 Personen)
in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge:
- bei grossen unterirdischen Brandabschnittflächen (mehrgeschossig ab 2400 m² oder eingeschossig ab 4800 m²)
- bei grossen oberirdischen Brandabschnittsflächen (geschlossene Räume ab 4800 m² oder ein- und mehrgeschossige offene Räume ab 9600 m²)
- wenn mechanische Einrichtungen mehr als 50 Fahrzeuge kompakt parkieren
Alarmierung
Kontrollen und Generalüberholung
Periodische Kontrollen
Sprinkleranlagen müssen periodisch kontrolliert werden.
Generalüberholung
Nach 20 Jahren Betrieb müssen Sprinkleranlagen einer Generalüberholung unterzogen werden. Damit werden die Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und wenn nötig auf geänderte Brandgefahren angepasst.
Eine VKF-anerkannte Fachfirma muss die Generalüberholung vor Beginn der Arbeiten bei der Brandschutzbehörde genehmigen lassen. Dazu reicht sie das Formular «Vorabklärung Generalüberholung Sprinkleranlagen» ein.