Löschgeräte richtig wählen und installieren
Feuerlöscher, Wasserlöschposten und Löschleitungen müssen gut erkennbar und leicht zugänglich sein, so dass sie schnell einsatzbereit sind. Gegebenenfalls sind sie mit Markierungen oder Hinweistafeln zu kennzeichnen.
Platziert werden Löschgeräte, also Feuerlöscher oder Wasserlöschposten, auf Fluchtwegen innerhalb von Brandabschnitten in unmittelbarer Nähe von Notausgängen, entweder offen oder in Kästen. Bei ähnlichen Grundrissen und ähnlicher Raumeinteilung der Stockwerke eines Gebäudes sind Löschgeräte möglichst einheitlich anzuordnen und zu kennzeichnen.
Wo Löschheinrichtungen gefordert sind
Nutzung | Wasserlösch-posten WLP | Handfeuer-löscher HFL |
Beherbergungsbetriebe [a] | erforderlich | erforderlich |
Beherbergungsbetriebe [b] | empfohlen | erforderlich |
Beherbergungsbetriebe [c] | erforderlich | |
Verkaufsräume und Verkaufsgeschäfte < 1 200 m² | erforderlich | |
Verkaufsräume und Verkaufsgeschäfte > 1 200 m² | erforderlich | erforderlich |
Räume mit grosser Personenbelegung < 2 000 Personen | erforderlich | |
Räume mit grosser Personenbelegung > 2 000 Personen | erforderlich | erforderlich |
Bürobauten, Schulen und Kindergärten | empfohlen | |
Industrie-, Gewerbe- und Lagerbauten < 1 200 m² | empfohlen | erforderlich |
Industrie-, Gewerbe- und Lagerbauten > 1 200 m² | erforderlich | erforderlich |
Hochregallager: Bei nicht begehbaren Hochregallagern sind keine WPL und HFL erforderlich | ||
Parking | empfohlen | |
Landwirtschaft: Ökonomietrakt (Scheune/Stall) > 3000 m³ | erforderlich | empfohlen |
Anzahl Feuerlöscher und Wasserlöschposten
Feuerlöscher und Wasserlöschposten müssen so angeordnet sein, dass ein Brand an jeder Stelle im Gebäude bekämpft werden kann.
Die Gehweglinie zum nächsten Löschgerät darf nicht mehr als 40 m betragen.
In Bereichen mit besonderen Brandgefahren müssen zusätzliche Löschgeräte installiert werden.
Anschluss Wasserlöschposten
Wasserlöschposten enthalten ein Absperrventil mit einem Leitungsanschluss von mindestens DN 32 und eine bewegliche Verbindung zur wasserführenden Achse eines schwenkbaren Haspels. Der Haspel muss mit einem formbeständigen Gummischlauch und mit einem abstellbaren Strahlrohr für Voll- und Sprühstrahl ausgerüstet sein.
In besonderen Fällen (z. B. in Landwirtschaftsgebäuden) darf der schwenkbare Haspel durch eine andere, gleichwertige Einrichtung ersetzt werden.
Der Betriebsdruck muss anerkannten Normen entsprechen. Die Schlauchlänge darf 40 m nicht übersteigen.
Der Ruhedruck muss vor dem Wasserlöschposten 3 bar betragen. Die minimale Wasserleistung muss bei 16 l/min liegen.
Die Zuleitungen sind aus Baustoffen der Kategorie RF1 (kein Brandbeitrag, nichtbrennbare Baustoffe) zu erstellen oder unter Putz mit Feuerwiderstand EI 30 zu verlegen oder gleichwertig zu schützen.
Wartung und Kontrolle
Eigentümer oder Betreiber von Löscheinrichtungen sind dafür verantwortlich, dass die Geräte in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.
Die Daten der Auslieferung, Nachfüllung und Instandhaltung der Geräte müssen in geeigneter Form dauerhaft registriert werden.
Bei Handfeuerlöschern muss neben betriebseigenen Bereitschaftskontrollen eine periodische Wartung gemäss Herstellerangaben durchgeführt werden.
Empfehlungen zur Wartung von Löschgeräten finden Sie beim LGVS Löschgeräte Verband Schweiz.