Grundsätzliche Überlegungen
Bevor Sie den Zustand Ihres Gebäudes im Detail beurteilen, müssen Sie einige grundsätzliche Fragen klären.
Bestimmen Sie Gebäudehöhe und Kategorie
Bestimmen Sie ausgehend von der Höhe des Gebäudes, in welche Kategorie Ihr Gebäude fällt:
- Gebäude mit geringen Abmessungen: maximal 2 Stockwerke hoch. Zusätzlich müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit das Gebäude in diese Kategorie fällt, siehe Glossareintrag Gebäudekategorie.
- Gebäude geringer Höhe (bis 11m hoch)
- Gebäude mittlerer Höhe (11 bis 30m hoch)
- Hochhaus (höher als 30m)
Falls es sich bei Ihrem Gebäude um ein Hochhaus handelt, wenden Sie sich an einen Brandschutzexperten
Legen Sie heutige und zukünftige Nutzungen fest
Welche Nutzungen sind im Gebäude vorgesehen? Gibt es mit dem Umbau eine Änderung?
Falls Sie unsicher sind, in welche brandschutztechnische Nutzung Ihr Betrieb fällt, schlagen Sie im Glossar nach.
Gibt es ein Atrium oder einen Innenhof?
Prüfen Sie, ob Ihr Gebäude ein «Atriumbau» ist oder einen Innenhof gemäss der Definition der Brandschutzvorschriften enthält.
Um einen Atriumbau handelt es sich, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die über mehrere Geschosse zusammenhängende Brandabschnittsfläche beträgt mehr als 3‘600m2.
- Das Atrium dehnt sich über mehr als drei Geschosse aus.
- Die Atriumhöhe beträgt mehr als 11m.
Als Innenhöfe im Sinn des Brandschutzes gelten umschlossene Aussenräume ohne Überdachung, die höher als 11m sind.
An Gebäude mit Atrien oder Innenhöfen gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden in der Regel objektspezifisch festgelegt. Wenden Sie sich an einen Brandschutzexperten.
Klären Sie, welche Brandabschnitte gebildet werden müssen
Um zu bestimmen, welche Wände und Decken eine Anforderung an den Feuerwiderstand haben, müssen Sie klären, welche Brandabschnitte nötig sind.
Informationen dazu finden Sie unter Ihrer Nutzung und Gebäudegrösse im Thema «Tragwerke und Brandabschnitte». Bei Mischnutzungen muss zusätzliche jede Nutzung einen separaten Brandabschnitt bilden.
Beispiel
Brandabschnitte müssen gebildet werden für:
- Treppenhäuser (vertikale Fluchtwege)
- Korridore (horizontale Fluchtwege)
- Wände und Geschossdecken, die eine verschiedene Nutzungen trennen (im Beispiel «Verkauf» und «Wohnen»)
- innerhalb der Nutzung: z.B. jede Wohnung oder Technikraum
- Installationsschächte
Weitere Informationen (rechte Spalte)
- 1) Grundsätzliche Überlegungen
- 2) Fluchtwege
- 3) Schutzabstände und Brandmauern
- 4) Brandabschnitte und Tragwerk
- 5) Wände und Türen, Decken und Stützen
- Massivbau
- Holzbau
- Stahlbau
- 6) Fassade und Aussenwand
- 7) Dachkonstruktion
- 8) Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Aufzüge &Co.)
- 9) Technischer Brandschutz (Feuerlöscher, Blitzschutz, Sprinkler & Co.)