Infoplattform für Brandschutz

Doppelfassaden

Die Brandschutzvorschriften trennen Gebäudehülle und Gebäudeausbau. Je nachdem, in welchem Teil die Dämmung liegt, gelten unterschiedliche Anforderungen. Bei Doppelfassaden ist die Dämmung der Primärfassade Teil der Gebäudehülle.

 

Achtung: Der Baustoff der Dämmung muss in die Brandverhaltensklasse RF1 gehören. Brennbare Dämmstoffe sind bei Doppelfassaden nicht erlaubt.

 

An Doppelfassaden gelten spezielle Anforderungen. Wenn Sie die Primärfassade dämmen, müssen Sie prüfen, ob diese erfüllt sind.

Baustoffe

  • Aus welchen Baustoffen bestehen Primärfassade und Sekundarfassade? Brennbare Baustoffe (RF2 oder RF3) sind nur zulässig, wenn eine Löschanlage vorhanden ist.
  • Beurteilen Sie die Beschattungseinrichtungen (Storen oder Fensterläden). Diese müssen mindestens aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe RF2 bestehen. Ist eine Löschanlage vorhanden, sind auch Baustoffe RF3 zulässig.

Segmentierung der Zwischenklimazone

Bei Doppelfassaden muss ein Kamineffekt in der Zwischenklimazone verhindert werden. Dazu gibt es verschiedene Arten von Konstruktionen.

Analysieren Sie Ihre Fassade. Um welchen Typ handelt es sich?

Typ A: Segmentierung mit Feuerwiderstand

Anforderungen

  • die Brandabschnittsbildung ist auf die Zwischenklimazone erweitert. Das heisst, bei einer brandabschnittsbildendenden Geschossdecke muss die Zwischenzone mit einem Feuerwiderstand von 30 Minuten unterteilt sein.
  • eine Löschanlage ist nicht gefordert.

Prüfen Sie

  • ob die Unterteilungen der Zwischenzone vorhanden sind
  • den Feuerwiderstand der vorhandenen Unterteilungen. Wie sie den Feuerwiderstand beurteilen, finden Sie im Abschnitt «Wände, Decken und Stützen».
  • den Abschluss von Treppenhäusern (vertikale Fluchtwege) oder Korridoren, die als Fluchtwege dienen, zur Fassade. Diese müssen gegenüber der Zwischenklimazone mit einem Feuerwiderstand von mindestens EI 30 abgeschlossen sein.

Typ B: keine Segmentierung oder Segmentierung ohne Feuerwiderstand (zum Beispiel Gitterroste)

Anforderungen

  • das Gebäude muss mit einer schnellansprechenden Löschanlage ausgerüstet sein.
  • eine Brandmeldeanlage ist gefordert, wenn:
    • Personen im Gebäude schlafen
    • zwei oder mehr Räume mit einer Belegung von mehr als 300 Personen vorhanden sind
    • mehr als vier Geschosse über die Doppelfassade zusammenhängen.
  • wenn Personen im Gebäude schlafen, sind öffenbare Fensterflügel nicht gestattet.

Prüfen Sie

  • die Löschanlage und falls vorhanden die Brandmeldeanlage. Beauftragen Sie dazu eine Fachperson.
  • den Abschluss von Treppenhäusern (vertikale Fluchtwege) oder Korridoren, die als Fluchtwege dienen, zur Fassade. Diese müssen gegenüber der Zwischenklimazone mit einem Feuerwiderstand von mindestens EI 30 abgeschlossen sein.
  • kontrollieren Sie die Fensterflügel in Räumen, in denen Personen schlafen.

Typ C: Primärfassade mit Feuerwiderstand

Anforderungen

  • Die Primärfassade muss durchgehend über einen Feuerwiderstand von 30 Minuten verfügen.
  • Eine Löschanlage ist nicht gefordert.

Prüfen Sie

  • den Feuerwiderstand der Primärfassade. Wie Sie den Feuerwiderstand beurteilen, finden Sie im Abschnitt «Wände, Decken und Stützen».
  • den Abschluss von Treppenhäusern (vertikale Fluchtwege) oder Korridoren, die als Fluchtwege dienen, zur Fassade. Diese müssen gegenüber der Zwischenklimazone mit einem Feuerwiderstand von E 30 abgeschlossen sein.

 

Detaillierte Informationen gibt die Brandschutzerläuterung «Doppelfassaden» der VKF.

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