Infoplattform für Brandschutz

Sonnenkollektoren, im Dach integriert (Indachanlage)

Prüfen Sie die Dachkonstruktion

Das Dach mit den Sonnenkollektoren muss als Ganzes den Brandschutzanforderungen genügen. Wie Sie die Dachkonstruktion analysieren, finden Sie unter «Umbau, Sanierung und Umnutzung» im Kapitel «Beurteilung Gebäude/Dachkonstruktion».

Prüfen Sie, welche Temperaturen im Betrieb herrschen. Wenn mit Temperaturen über 85 °C zu rechnen ist, müssen die Baustoffe der Kollektoren dauerwärmebeständig sein.

Folgende Anforderungen sind zusätzlich zu beachten:

Die Solaranlage muss von feuergefährdeten Bereichen mit einem vollflächigen, staubdichten und trittsicheren Unterdach abgetrennt sein. Möglich sind: 

  • Holzwerkstoffplatten aus Baustoffen RF 3
  • Profilbleche oder Bauplatten aus Baustoffen RF1

Für Solaranlagen mit einer Fläche von mehr als 1200 m² gilt:

  • Das Unterdach muss aus Baustoffen RF1 bestehen oder es muss eine Verlegeunterlage aus Baustoffen RF1 vorhanden sein.
  • Bei brennbaren Unterdächern oder brennbaren Verlegunterlagen muss der Luftraum zwischen der Solaranlage und der Verlegeunterlage in Felder aufgeteilt sein, die kleiner als 1200 m2 sind. Die Unterteilungen müssen mindestens 0.5 m breit sein und aus Baustoffen RF1 bestehen.
  • Lattungen und Montagerahmen aus Baustoffen der RF3 sind zulässig. Unterdachbahnen müssen mindestens aus Baustoffen RF3 (cr) bestehen. 

Falls eine Brandmauer vorhanden ist

Bei Sonnenkollektoren, die aus nicht brennbaren Baustoffen (RF1) bestehen, muss die Brandmauer hohlraumfrei bis an die Kollektormodule geführt werden.

Für Kollektoren mit brennbaren Anteilen schlagen Sie in der Brandschutzerläuterung 100-15 «Brandmauern», Kapitel 4.2, nach, wie die Anschlüsse an das Dach vorschriftsgemäss ausgeführt werden.

Falls eine Rauch-Wärme-Abzugsanlage (RWA) vorhanden ist

Solaranlagen müssen zu RWA-Öffnungen einen genügend grossen Abstand aufweisen, damit die Funktionsfähigkeit (genügend grosser Öffnungswinkel, Raumbedarf für die Wartung, Platzbedarf für Schnee, etc.) und der Unterhalt gewährleistet sind.

Bei einem Abstand von 2 m sind die Anforderungen ohne zusätzliche Massnahmen erfüllt.

Blitzschutzsystem

Für Solaranlagen ist kein Blitzschutzsystem gefordert. Ist bereits eine Blitzschutzanlage vorhanden, muss die Anlage jedoch integriert werden. 

Kennzeichnung und Information

Informieren Sie die Feuerwehr über Ihre neue Solaranlage, bringen Sie gut sichtbare Gefahrenhinweisschilder an (Anbringungsort der Kennzeichnung gemäss NIN 2015, Teil 7) und führen Sie vorhandene Brandschutz- und Feuerwehreinsatzpläne nach.

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