Hausspeicher für PV-Anlagen
Wo soll ein Hausspeicher untergebracht werden?
Bei Einfamilienhäusern und Gebäuden mit geringen Abmessungen eignen sich Elektroräume, Keller oder Einstellräume für Motorfahrzeuge als Aufstellungsorte für Hausspeicher.
Nicht aufgestellt werden dürfen Speichersysteme in Fluchtwegen, Lüftungszentralen sowie in feuer- und explosionsgefährdeten Räumen.
Zu brennbaren Materialien sollte ein Mindestabstand von 2.5 m eingehalten werden.
Unabhängig von der Gebäudekategorie sollte der Raum mit dem Hausspeicher als eigener Brandabschnitt ausgebildet werden:
- Hausspeicher bis 15 kWh: mindestens Feuerwiderstand EI 30
- Speichersysteme bis 100 kWh: mindestens Feuerwiderstand EI 60
Die Speicher können auch im Freien oder in einem freistehenden Gebäude aus Baustoffen RF1 untergebracht werden.
Bei Speichersystemen mit einer Kapazität von mehr als 100 kWh sollte eine Brandschutzfachperson beigezogen und ein individuelles Brandschutzkonzept erstellt werden.