Brandkennziffer
Die VKF prüft Bauteile auf ihre Brennbarkeit und auf ihr Qualmverhalten. Aufgrund der Resultate der Prüfung wird den Baustoffen eine Brandkennziffer BKZ x.y zugeordnet:
X: Brennbarkeitsgrad, von 1 bis 6 abnehmend
Y: Qualmverhalten, von 1 bis 3 abnehmend
Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 werden die Baustoffe in Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4 eingeteilt. Die Zuordnung der Brandkennziffern BKZ zu den Brandverhaltensgruppen finden Sie in den Tabellen 2.4.1 bis 2.4.4 der Brandschutzrichtlinie 13-15 «Baustoffe und Bauteile».