Brandschutzanlagen
Feuerlöscher
In Wohnhäusern sind keine Feuerlöscher oder Wasserlöschposten vorgeschrieben.
Ein Handfeuerlöscher oder eine Löschdecke pro Wohnung sind jedoch zu empfehlen.
Feuerlöscher müssen regelmässig kontrolliert und gewartet werden. Massgebend für das Wartungsintervall sind die Angaben des Herstellers. Der LGVS (Löschgeräteverband Schweiz) empfiehlt, Handfeuerlöscher alle 3 Jahre durch eine Fachfirma warten zu lassen.
Regelungen im Kanton Wallis
Welche Anforderungen bei bestehenden Gebäuden an Handfeuerlöscher und Wasserlöschposten gelten, finden Sie in den Hinweisen des kantonalen Amtes für Feuerwesen.
Blitzschutz
Ein Blitzschutzsystem ist nicht vorgeschrieben.
Möchten Sie freiwillig ein Blitzschutzsystem installieren oder mehr über das Thema erfahren? Informationen dazu finden Sie unter dem Fachthema Blitzschutzsysteme.
Rauch- und Wärmeabzug
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden. Je nach Nutzung und Brandabschnittsflächen bzw. Personenbelegungen ist eine RWA vorgeschrieben.
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist gefordert, wenn das Gebäude ein Atrium enthält. Oben offene Innenhöfe müssen nicht entraucht werden.
Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Brandmeldeanlagen
Eine Brandmeldeanlage ist nicht vorgeschrieben.
Möchten Sie freiwillig eine Brandmeldeanlage installieren oder mehr über das Thema erfahren? Informationen dazu finden Sie unter dem Fachthema Brandmeldeanlagen.
Sprinkleranlagen
Eine Sprinkleranlage ist nicht vorgeschrieben.
Möchten Sie freiwillig eine Sprinkleranlage installieren oder mehr über das Thema erfahren? Informationen dazu finden Sie unter dem Fachthema Sprinkleranlagen.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
- Das Wichtigste in Kürze
- Gebäudehülle und Gebäudeausbau
- Schutzabstände, Brandabschnitte und Tragwerke
- Flucht- und Rettungswege
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