Qualitätssicherung
Ihr Gebäude gehört grundsätzlich in die Qualitätssicherungsstufe (QSS) 2.
Bei besonderen Brandrisiken kann Ihr Gebäude in QSS 3 eingeteilt werden.
Brandrisiken, die zu einer höheren QS-Stufe führen können, finden Sie im Fachthema «Stufen der Qualitätssicherung» oder in der Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz», Kapitel 3.3.
QSS 2 bis QSS 4: Qualitätssicherungskonzept Brandschutz gefordert
Ab QSS 2 ist ein Qualitätssicherungskonzept Brandschutz gefordert. Teil davon ist eine Projektorganisation, die sämtliche Leistungen aller beteiligten Personen am Bau koordiniert, dokumentiert und kontrolliert.
Der QS-Verantwortliche Brandschutz muss folgende Qualifikationen aufweisen:
- QSS 2: VKF-Ausbildung Brandschutzfachmann (oder gleichwertige Ausbildung)
- QSS 3 und QSS 4: VKF-Ausbildung Brandschutzexperten (oder gleichwertige Ausbildung)
Welche Qualifikationen als gleichwertig anerkannt werden, hält die VKF im «Dokument über die Gleichwertigkeit von Qualifikationen für die Qualitätssicherungsstufen (QSS)» fest.
Die Einteilung in QS-Stufen wird durch die Brandschutzbehörde vorgenommen.
Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Eine Übereinstimmungserklärung ist bei allen Qualitätssicherungsstufen QSS 1 bis QSS 4 notwendig. Damit wird der Brandschutzbehörde und der Eigentümerschaft bestätigt, dass:
- alle nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt worden sind,
- die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren,
- die Instruktion der Nutzer bezüglich Betrieb, Wartung und Unterhalt der Brandschutzeinrichtungen erfolgt ist.
Die Erklärung wird vom QS-Verantwortlichen Brandschutz vor Bezug des Gebäudes unterzeichnet und der Brandschutzbehörde und den Eigentümern abgegeben.
Eine Vorlage für die Übereinstimmungserklärung finden Sie in der rechten Spalte.
Die Eigentümer müssen die Dokumente bis zum abgeschlossenen Rückbau aufbewahren und der Brandschutzbehörde bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Bei wesentlichen Änderungen müssen die Eigentümer die Dokumente nachführen.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
Formular Kanton Wallis (Word-Datei) pdf ÜbereinstimmungserklärungDas QS-System der Lignum «Bauen mit Holz – Qualitätssicherung im Brandschutz» ergänzt die Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» mit branchenspezifischen Qualitätssicherungsmassnahmen. Das QS-System der Lignum ist als Stand-der-Technik-Papier anerkannt.