Infoplattform für Brandschutz

Veranstaltungen im Gemeindehaus

Im Gebäude der Gemeindeverwaltung sollen neu Veranstaltungen mit bis zu 360 Personen stattfinden. Dazu wird ein Teil der Büros im ersten Obergeschoss zu einem Saal umgebaut.

Nutzungskonzept

Gemeindeverwaltung mit einem Saal für Veranstaltungen mit bis zu 360 Personen.

Brandschutztechnische Nutzungen: «Büro» und «Raum mit grosser Personenbelegung». Die Nutzung «Raum mit grosser Personenbelegung» umfasst den Saal und das Foyer.

Die Anforderungen an die Nutzung «Raum mit grosser Personenbelegung» sind höher als diejenigen an die Nutzung «Büro».

Gebäudegeometrie

Das Gebäude ist 10 m hoch und gehört damit in die Kategorie «Gebäude geringer Höhe» (bis 11 m hoch).

Brandschutzkonzept

Die Brandschutzmassnahmen werden nach dem Standardkonzept ausgelegt.

Qualitätssicherung

Das bestehende Gebäude ist in QSS 2 eingeteilt. Der neue Saal wird daran voraussichtlich nichts ändern.

Brandschutzabstände

Der Abstand zum nächsten Gebäude beträgt 14 m. Die minimal geforderten Brandschutzabstände sind damit eingehalten.

Brandabschnitte

Folgende Bereiche müssen als eigene Brandabschnitte ausgebildet sein:

  • Nutzung «Büro»
  • Nutzung «Raum mit grosser Personenbelegung» (Saal mit Foyer)
  • gemeinsam genutztes Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg)

Anforderungen an das Gebäude als Ganzes

Es gelten die Anforderungen der Nutzung «Raum mit grosser Personenbelegung» für:

Es muss überprüft werden, ob das bestehende Gebäude diese Anforderungen erfüllt. Im Bestandesbau gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Welche Massnahmen umzusetzen sind, muss mit der zuständigen Brandschutzbehörde besprochen werden.

Ein Blitzschutzsystem ist vorgeschrieben.

Anforderungen an die einzelnen Nutzungen

  • Nutzung «Büro»

    Der Fluchtweg bis zum Treppenhaus darf maximal 35 m lang sein und nur über einen angrenzenden Raum führen.

    Das Treppenhaus muss mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein.

    Handfeuerlöscher sind gemäss Brandschutzvorschriften empfohlen.

  • Nutzung «Raum mit grosser Personenbelegung»

    Fluchtwege innerhalb der Nutzung

    Das bestehende Treppenhaus und der Ausgang dazu sind 1,2 m breit. Wenn 360 Personen anwesend sein können, sind jedoch mindestens zwei unabhängige Fluchtwege gefordert. Es wird deshalb eine zusätzliche Aussentreppe gebaut, die direkt in den Saal führt.

    Die minimal geforderte Ausgangsbreite berechnet sich anhand der Anzahl Personen: pro 100 Personen 60 cm, bei 360 Personen also 3.6 m. Zusätzlich muss 2/3 dieser Ausgangsbreite direkt ins Freie oder in horizontale oder vertikal Fluchtwege führen.

    Daraus ergibt sich folgende Lösung:

    • Ausgang zum bestehenden Treppenhaus: 1,2 m breit
    • Ausgang zur Aussentreppe: 2.4 m breit. Die Aussentreppe muss eine Laufbreite von 2.4 m aufweisen.

     

    Weitere Anforderungen

    • Handfeuerlöscher sind gefordert.
    • Im Saal und im Treppenhaus muss eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage installiert werden.
    • Saal, Foyer, Treppenhaus und Aussentreppe müssen mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein.
    • Fluchtwege müssen mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet sein.
    • Es bestehen Anforderungen an Bestuhlung, Dekorationen und Elektrogeräte (siehe Fachthema «Raum mit mehr als 300 Personen»).
    • Ein Blitzschutzsystem ist vorgeschrieben.

Die Massnahmen beim Umbau in der Übersicht

  • Erhöhen des Feuerwiderstands der Wand zwischen Foyer und Büros sowie der Geschossdecken oberhalb und unterhalb von Saal und Foyer
  • Anbau einer Aussentreppe
  • Durchstoss der Aussenwand und Bau eines neuen Ausgangs vom Saal zur Aussentreppe
  • Installation eines Blitzschutzsystems
  • Installation einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Saal und im Foyer
  • Installation einer Sicherheitsbeleuchtung im Saal, Foyer, Treppenhaus und an der Aussentreppe
  • Fluchtwege mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen kennzeichnen
  • Überprüfen, ob Tragwerk und Baustoffe den Anforderungen an die Nutzung «Raum mit grosser Personenbelegung» gerecht werden.

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