Infoplattform für Brandschutz

Qualitätssicherung

Ihr Gebäude gehört in die Qualitätssicherungsstufe (QSS) 2.

Falls Sie in Ihrem Hotel weniger als 20 Personen beherbergen, wird das Gebäude in QSS 1 eingestuft. In diesem Fall gilt der Betrieb nicht als Beherbergungsbetrieb [b], sondern als Wohnnutzung.

Bei besonderen Brandrisiken kann Ihr Gebäude in QSS 3 eingeteilt werden.

Brandrisiken, die zu einer höheren QS-Stufe führen können, finden Sie im Fachthema «Qualitätssicherung» oder in der Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz», Kapitel 3.3.

Übereinstimmungserklärung Brandschutz

Eine Übereinstimmungserklärung ist bei allen Qualitätssicherungsstufen QSS 1 bis QSS 4 notwendig. Damit wird der Brandschutzbehörde und der Eigentümerschaft bestätigt, dass: 

  • alle nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt worden sind,
  • die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren,
  • die Instruktion der Nutzer bezüglich Betrieb, Wartung und Unterhalt der Brandschutzeinrichtungen erfolgt ist.

Die Erklärung wird vom QS-Verantwortlichen Brandschutz vor Bezug des Gebäudes unterzeichnet und der Brandschutzbehörde und den Eigentümern abgegeben.

Eine Vorlage für die Übereinstimmungserklärung finden Sie in der rechten Spalte.

Die Eigentümer müssen die Dokumente bis zum abgeschlossenen Rückbau aufbewahren und der Brandschutzbehörde bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Bei wesentlichen Änderungen müssen die Eigentümer die Dokumente nachführen.

Formular Kanton Wallis (Word-Datei) pdf Übereinstimmungserklärung
Bauen mit Holz: Lignum Dokumentation Brandschutz

Das QS-System der Lignum «Bauen mit Holz – Qualitätssicherung im Brandschutz» ergänzt die Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» mit branchenspezifischen Qualitätssicherungsmassnahmen. Das QS-System der Lignum ist als Stand-der-Technik-Papier anerkannt.

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