Infoplattform für Brandschutz

Einstellraum in der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge dürfen in Räumen, die nicht feuergefährdet sind, abgestellt werden.

Achtung: In einem leeren Tank befinden sich hochexplosive Treibstoffdämpfe!

Brandschutzabstände

Bei den geforderten Brandschutzabständen ist die Arealfläche massgebend.

Arealfläche bis 3600 m2

Zwischen eingeschossigen Ställen müssen keine Brandschutzabstände eingehalten werden, sofern die Arealfläche 3 600 m² nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Ställe für Landwirtschaft genutzt werden.

Dasselbe gilt bei Gebäuden mit mehreren Geschossen wie Galerien oder Heubühnen.

Beispiel eines Areals

Die geforderten Brandschutzabstände zu Wohnhäusern oder Einstellräumen (in der Grafik mit x bezeichnet) sind abhängig von den Baustoffen der äussersten Schichten der Aussenwandkonstruktion:

5 mBeide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1
7,5 mEine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen
10 mBeide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen

In Gebäuden geringer Höhe (bis 11 m hoch) und bei Aussenwandkonstruktionen mit einem Feuerwiderstand von 30 Minuten (mit Ausnahme von Türen und Fenstern) dürfen die Brandschutzabstände reduziert werden:

4 mBeide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1
5 mEine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen
6 mBeide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen

Falls im Gebäude gefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden, müssen die Brandschutzabstände angemessen erhöht werden.

Arealfläche grösser als 3600 m2

Die geforderten Brandschutzabstände sind abhängig von den Baustoffen der äussersten Schichten der Aussenwandkonstruktion:

5 mBeide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1
7,5 mEine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen
10 mBeide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen

Wenn die Aussenwandkonstruktionen (mit Ausnahme von Türen und Fenstern) einen Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweisen, dürfen die Brandschutzabstände reduziert werden:

4 mBeide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1
5 mEine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen
6 mBeide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen

Falls im Gebäude gefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden, müssen die Brandschutzabstände erhöht werden.

Ersatzmassnahmen bei Unterschreitung der Abstände

Wenn die Brandschutzabstände nicht eingehalten werden, können Ersatzmassnahmen getroffen werden. Beispiele sind eine feuerwiderstandsfähige Ausführung der Aussenwände oder feuerwiderstandsfähige Bekleidungen und Versetzen der Fenster und Türen.

So werden Brandschutzabstände gemessen

  • x = Brandschutzabstand

  • x = Brandschutzabstand

Brandabschnitte

Räume, in denen Motorfahrzeuge abgestellt werden, sind von angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Räumen mit Feuerwiderstand EI 60 abzutrennen. Als Variante kann das Innere des Einstellraums allseitig mindestens K 60 bekleidet sein.

Baustoffe und Bauteile, Tragwerke und Fluchtwege

Die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Tragwerke, an Baustoffe und Fluchtwege hängen davon ab, zu welcher Nutzung der Einstellraum gehört.

Falls der Einstellraum an ein Wohngebäude angebaut ist, wählen Sie unter «Suche nach Nutzung» die Nutzung «Wohnen» und die Gebäudegrösse. Dort finden Sie die Brandschutzanforderungen unter dem Titel «Baulicher Brandschutz».

Falls der Einstellraum frei stehend oder an ein landwirtschaftliches Gebäude angebaut ist, finden Sie die Anforderungen unter der Nutzung «Landwirtschaft» im Kapitel «Anforderungen an die Gebäude».

Brandschutzanlagen

Feuerlöscher sind nicht gefordert.

Falls ein Blitzschutzsystem für die umliegenden Gebäude gefordert ist, muss der Einstellraum darin integriert werden.

Lagerung von Material

In Einstellräumen darf Material gelagert werden. Auch Rasenmäher, Mofas oder Roller dürfen abgestellt werden.

Leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe dürfen nur in bestimmten Mengen gelagert werden:

  • Treibstoffe bis 25 l pro Einstellraum

Anderweitige Nutzungen der Einstellräume sind erlaubt.

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.