Infoplattform für Brandschutz

Qualitätssicherung

 

Ihr Gebäude gehört in die Kategorie «Gebäude mit geringen Abmessungen» und damit in die Qualitätssicherungsstufe 1 (QSS).

Bei QSS 1 übernimmt in der Regel der Gesamtleiter die Aufgaben des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Der Aufwand für die Qualitätssicherung ist gering.

Massnahmen und Umsetzung bei QSS 1

  • Die Brandsicherheit wird durch das Standardkonzept, also mit den Massnahmen, die in den Brandschutzvorschriften beschrieben sind, gewährleistet.
  • Brandschutzpläne sind erforderlich. Bei Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Gebäuden mit geringen Abmessungen sind diese jedoch nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde zu erstellen.
  • Vor Bezug ist der Eigentümerschaft ein Vorabzug der Revisionsunterlagen Brandschutz abzugeben.
  • Der QS-Verantwortliche unterschreibt die Übereinstimmungserklärung Brandschutz und gibt sie den Eigentümern und der Brandschutzbehörde ab.

Hinweis

Das Gebäude wird in QSS 2 eingeteilt, wenn:

  • ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, der mit mehr als 300 Personen belegt werden kann. Wenn mehr als 300 Personen im Gebäude arbeiten, diese aber auf mehrere Räume verteilt sind, bleibt das Gebäude in QSS 1,
  • Pneus oder gefährliche Stoffe wie brennbare Gase, leichtbrennbare Flüssigkeiten oder Feuerwerkskörper gelagert werden.

Übereinstimmungserklärung Brandschutz

Eine Übereinstimmungserklärung ist bei allen Qualitätssicherungsstufen QSS 1 bis QSS 4 notwendig. Damit wird der Brandschutzbehörde und der Eigentümerschaft bestätigt, dass: 

  • alle nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt worden sind,
  • die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren,
  • die Instruktion der Nutzer bezüglich Betrieb, Wartung und Unterhalt der Brandschutzeinrichtungen erfolgt ist.

Die Erklärung wird vom QS-Verantwortlichen Brandschutz vor Bezug des Gebäudes unterzeichnet und der Brandschutzbehörde und den Eigentümern abgegeben.

Eine Vorlage für die Übereinstimmungserklärung finden Sie in der rechten Spalte.

Die Eigentümer müssen die Dokumente bis zum abgeschlossenen Rückbau aufbewahren und der Brandschutzbehörde bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Bei wesentlichen Änderungen müssen die Eigentümer die Dokumente nachführen.

Formular Kanton Wallis (Word-Datei) pdf Übereinstimmungserklärung
Bauen mit Holz: Lignum Dokumentation Brandschutz

Das QS-System der Lignum «Bauen mit Holz – Qualitätssicherung im Brandschutz» ergänzt die Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» mit branchenspezifischen Qualitätssicherungsmassnahmen. Das QS-System der Lignum ist als Stand-der-Technik-Papier anerkannt.

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