Umbau und Teilinbetriebnahmen
Wenn das Gebäude während des Umbaus genutzt wird, darf die Sicherheit von Personen und Tieren durch den Umbau nicht beeinträchtigt werden.
Werden einzelne Gebäudeteile in Betrieb genommen, bevor das Bauprojekt fertig ist, müssen die Brandschutzvorschriften für diese Gebäudeteile erfüllt sein.
Provisorische Einrichtungen können bewilligt werden, wenn die Schutzziele eingehalten werden.